Mit Ihrem Gesicht kann man sich…

    … den Hintern abwischen?

    Ich würde zu diesem drastischen Mittel sicher nicht greifen, aber ich werde manchmal in stillen Stunden genussvoll darüber nachdenken: Personalisiertes Klopapier mit den Gesichtern gewisser Personen in deren Lieblingsörtlichkeiten aufzuhängen.

    Auf die Blätter von Mein-Klopapier bin ich auf Existenz24 gestoßen.

    Und jetzt bin ich mal ganz spaßfrei: Vermutlich fällt die Sache sowieso unters und mit dem Recht aufs eigene Bild:

    § 201a StGB
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

    (…)

    (Nicht selbst im StGB nachgeguckt, sondern eben beim Googeln auf Traumflieger.de gefunden.)

    16. September 2007 von Britta Freith
    Kategorien: Entspannen | Schreibe einen Kommentar

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